Datenschutz mit System
komplett ausgelagert
Effektiver Datenschutz, der wirkt
Verlässliche Partnerschaft für nachhaltigen Datenschutz
Und weil Datenschutz seine Wirkung erst zusammen mit Informationssicherheit entfaltet, denken wir beides zusammen: Auf Wunsch bauen wir Ihnen ein Managementsystem nach ISO 27001 auf – nach demselben Standard, nach dem wir selbst zertifiziert sind – und prüfen mit Penetrationstests und Phishing-Simulationen, ob Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Praxis halten, was sie auf dem Papier versprechen.
Das übernehmen wir als Ihr Datenschutzbeauftragter
- Frühzeitige Einbindung in alle Datenschutzfragen Ihres Unternehmens (Art. 38 Abs. 1 DSGVO)
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters (Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 39 Abs. 1 lit. c DSGVO)
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für sie (Art. 39 Abs. 1 lit. d und e DSGVO)
- Ansprechpartner für betroffene Personen in allen Fragen der Datenverarbeitung (Art. 38 Abs. 4 DSGVO)
- Laufende Fortbildung – wir halten unser Fachwissen aktuell (Art. 38 Abs. 2 DSGVO)
Häufige Fragen
Ab wann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG in der Regel dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl gilt die Pflicht zum Beispiel, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Auch ohne Benennungspflicht müssen Sie die DSGVO nachweisbar umsetzen.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter – was ist besser?
Ein interner Datenschutzbeauftragter braucht Fachkunde, Zeit für die Aufgabe und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Ein externer bringt die Fachkunde mit, ohne interne Kapazität zu binden. Vor- und Nachteile haben wir in unserem Beitrag Externer Datenschutz: strategischer Vorteil oder Kostenfalle? offen gegenübergestellt.
Was macht ein Datenschutzbeauftragter konkret?
Die Aufgaben stehen in Artikel 39 DSGVO: Er berät die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden, überwacht die Einhaltung des Datenschutzes, berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde. In der Praxis gehören Verarbeitungsverzeichnis, Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Schulungen und die Unterstützung bei Datenpannen dazu.
Betreuen Sie auch Unternehmen mit Bezug zur Schweiz?
Ja. Neben der Rolle als externer Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO übernehmen wir die Aufgabe des Datenschutzberaters nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG).
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Das hängt von Größe, Branche und Umfang der Datenverarbeitung ab. Wir bieten die Betreuung als planbare Flatrate an und erstellen Ihnen nach einem kurzen Gespräch ein individuelles Angebot.